Altersvorsorgereformgesetz

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Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge

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Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge ab 2027 im Überblick

Zum 01.01.2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland modernisiert. Die bisherige Riester-Rente wird dabei durch ein neues Fördersystem ergänzt und langfristig weiterentwickelt.

Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und stärker kapitalmarktorientiert auszurichten. Für Verbraucher bedeutet das vor allem: mehr Auswahl bei der Altersvorsorge, neue Möglichkeiten beim langfristigen Vermögensaufbau sowie eine modernisierte staatliche Förderung.

Warum private Altersvorsorge wichtig ist

Die gesetzliche Rente bleibt auch künftig die Grundlage der Altersabsicherung. In vielen Fällen reicht sie jedoch allein nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand dauerhaft zu sichern. Deshalb wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Wer frühzeitig zusätzlich vorsorgt, kann Versorgungslücken im Alter besser ausgleichen und langfristig Vermögen aufbauen.

Der Staat unterstützt dies bereits heute mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Genau dieses Fördersystem wird ab 2027 modernisiert und erweitert, um die geförderte Altersvorsorge einfacher, transparenter und attraktiver zu gestalten.

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Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Reform verändert sowohl die staatliche Förderung als auch die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge grundlegend.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  1. Neue staatliche Förderung
  2. Neue Möglichkeiten bei der Altersvorsorge
  3. Erweiterung des Kreises der Förderberechtigten
  4. Öffnung des Marktes für zusätzliche Anbieter
  5. Bisherige steuerliche Förderung bleibt erhalten
  6. Flexiblere Auszahlungsmöglichkeiten

Neue staatliche Förderung

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neuausrichtung der staatlichen Förderung. Künftig orientiert sich diese stärker am tatsächlich geleisteten Sparbeitrag.

0 maximale Grundzulage
0 max. Kinderzulage pro Kind
0 Berufseinsteigerbonus (Altersgrenze: 25 Jahre)
Altersvorsorgereformgesetz Titelbild

  • Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung: Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich
  • 50 % Zuschuss auf die ersten 360 Euro pro Jahr (max. 180 EURO)
  • 25 % Zuschuss auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro pro Jahr (max. 360 EURO)
  • Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr (1 Euro Kinderzulage je selbst gezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr – entspricht einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro)
  • Bonus für Berufseinsteiger (einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr)
  • Steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug
  • Staatliche Förderung für mittelbar förderberechtigte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen (Mindesteigenbeitrag 120 Euro im Jahr)

Neue Möglichkeiten bei der Altersvorsorge

Mit der Reform wird die bisherige Riester-Rente durch eine neue Struktur der geförderten Altersvorsorge ersetzt. Die neue Produktwelt wird stärker kapitalmarktorientiert ausgerichtet und bietet unterschiedliche Chancen- und Sicherheitsprofile.

Künftig stehen sowohl chancenorientierte Lösungen ohne Garantie als auch sicherheitsorientierte Varianten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie zur Verfügung. Grundsätzlich wird zwischen depotbasierten Vorsorgelösungen und Versicherungsprodukten unterschieden.

  • Standardisierte, kapitalmarktorientierte Lösung mit klar definierten Rahmenbedingungen und Kostendeckel (max. 1 % Effektivkosten im Jahr)
  • Einfache, digitale und transparente Ausgestaltung zum leichteren Einstieg in die geförderte Altersvorsorge
  • Vorgesehen sind standardisierte Anlagekonzepte mit begrenzter Fondsauswahl sowie automatischer Risikoabsenkung vor Beginn der Auszahlungsphase
  • Angebote grundsätzlich sowohl durch Versicherungsunternehmen als auch durch weitere Finanz- und Kapitalmarktanbieter möglich
  • Versicherungsprodukte verbinden Kapitalmarktchancen mit lebenslangen Rentenzahlungen und garantierten Rentenfaktoren

  • Kapitalmarktorientierte Vorsorgelösung ohne Beitragsgarantie mit erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten bei der Kapitalanlage
  • Anlage erfolgt insbesondere über Fonds, ETFs und weitere regulierte Kapitalmarktanlagen
  • Im Vergleich zum Standarddepot erweiterte Anlagemöglichkeiten innerhalb kapitalmarktorientierter Vorsorgelösungen
  • Angebote grundsätzlich sowohl durch Versicherungsunternehmen als auch durch weitere Finanz- und Kapitalmarktanbieter möglich
  • Versicherungsprodukte verbinden Kapitalmarktchancen mit lebenslangen Rentenzahlungen und garantierten Rentenfaktoren

  • Geförderte Vorsorgelösungen mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie
  • Kombination aus Kapitalmarktchancen und Beitragsabsicherung möglich
  • Angebote grundsätzlich sowohl durch Versicherungsunternehmen als auch durch weitere Finanz- und Kapitalmarktanbieter möglich
  • Versicherungsprodukte verbinden Kapitalmarktchancen mit lebenslangen Rentenzahlungen und garantierten Rentenfaktoren

eVorsorge

Die staatliche Förderung bleibt weiterhin wie bisher auf maximal zwei geförderte Altersvorsorgeverträge pro Person begrenzt.

Ergänzende Absicherungen, beispielsweise Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenleistungen, sind innerhalb der geförderten Altersvorsorge grundsätzlich nicht mehr Bestandteil der Produktwelt. Ausnahmen gelten lediglich für Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren.

Weitere Neuerungen im Überblick

Frisör schneidet Kunden die Haare im Salon

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform ist die Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Demnach sollen folgende Personengruppen zusätzlich Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge erhalten:

  • Selbstständige
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Mit der Reform wird der Markt der geförderten Altersvorsorge für weitere Anbieter geöffnet.

Neben Lebensversicherern sollen künftig auch Banken, Fondsgesellschaften, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs), Wertpapierinstitute und Neobroker geförderte Vorsorgelösungen anbieten können.

Ziel der Reform ist es, den Wettbewerb zu stärken und den Zugang zu kapitalmarktorientierten Vorsorgelösungen zu erweitern.

Ergänzend wird derzeit auch über ein staatlich organisiertes Standardprodukt diskutiert.

Altersvorsorge Versteuerung Unterseite

Die bisherige steuerliche Förderung bleibt auch im neuen System bestehen.

In der Ansparphase:

  • Kapitalerträge innerhalb des Vertrags sind steuerfrei
  • Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden
  • Automatische Günstigerprüfung durch das Finanzamt

In der Auszahlungsphase:

  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Besteuerung mit dem individuellen, meist niedrigeren Einkommensteuersatz im Alter

FondsRente kapitalauszahlungen

Das neue Fördersystem ermöglicht künftig deutlich flexiblere Auszahlungsformen im Ruhestand.

  • Beginn der Auszahlungsphase frühestens ab dem 65. Lebensjahr und spätestens vor Vollendung des 70. Lebensjahres
  • Optionale Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase möglich
  • Lebenslange Rente über eine klassische Verrentungslösung
  • Auszahlungsplan mit regelmäßigen Entnahmen bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr
  • Versicherungsprodukte ermöglichen garantierte Rentenfaktoren und lebenslange Rentenzahlungen
  • Hybride Rentenphase mit Kombination aus klassischer Verrentung und kapitalmarktorientiertem Fondsteil

Dadurch kann die Altersvorsorge künftig individueller an die persönliche Lebenssituation angepasst werden.

Sie haben schon einen Riester-Vertrag bei der WWK?

Mann macht ein Selfie von sich, seiner Frau, Tochter und Sohn

Mit Ihrer bestehenden WWK Riester-Rente haben Sie bereits eine gute Entscheidung für Ihre private Altersvorsorge getroffen. Sie profitieren von staatlicher Förderung und bauen langfristig Vermögen für Ihren Ruhestand auf.

Die wichtigste Information für Sie vorab: Für Ihre bestehende WWK Riester-Rente besteht aktuell kein Handlungsbedarf.

Für bestehende Verträge gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Ihr Vertrag verbleibt im bisherigen Förder- und Vertragssystem und wird nicht automatisch auf die neue Förderwelt umgestellt. Auch die bisherigen Förder- und Vertragsbedingungen gelten weiterhin.

Ab 2027 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillig in das neue Fördersystem zu wechseln. Die neue Förderung kann dabei nach aktuellem Stand auch innerhalb bestehender Verträge genutzt werden.

Dadurch können Vorteile bestehender Verträge erhalten bleiben, beispielsweise:

  • Bereits getilgte Abschluss- und Vertriebskosten
  • Bestehende Garantien
  • Gegebenenfalls attraktive Förderkonstellationen

WICHTIG: Ein Wechsel in das neue Fördersystem ist nach aktuellem Stand nicht umkehrbar und sollte deshalb immer sorgfältig geprüft werden.

Vor- und Nachteile einer Umstellung hängen stark von der persönlichen und vertraglichen Situation ab. Eine individuelle Beratung ist daher besonders wichtig.

Im Herbst 2026 erhalten Sie auf unserer Informationswebsite oder von Ihrem Berater weitere Informationen dazu, wie bestehende Verträge ab 2027 an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden können.

Ist ein Neuabschluss der bisherigen Riester-Rente im Jahr 2026 noch sinnvoll?

Auch im Jahr 2026 kann der Abschluss einer Riester-Rente weiterhin sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere für sicherheits- und garantieorientierte Kunden, die sich die staatliche Förderung noch innerhalb der bisherigen Förderwelt sichern möchten.

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Aktuelle Informationen

Die WWK informiert fortlaufend über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sowie über die konkrete Ausgestaltung der neuen Produktlösungen.

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