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Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
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Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
zum WhatsApp-NewsletterZum 01.01.2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland modernisiert. Die bisherige Riester-Rente wird dabei durch ein neues Fördersystem ergänzt und langfristig weiterentwickelt.
Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und stärker kapitalmarktorientiert auszurichten. Für Verbraucher bedeutet das vor allem: mehr Auswahl bei der Altersvorsorge, neue Möglichkeiten beim langfristigen Vermögensaufbau sowie eine modernisierte staatliche Förderung.
Die gesetzliche Rente bleibt auch künftig die Grundlage der Altersabsicherung. In vielen Fällen reicht sie jedoch allein nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand dauerhaft zu sichern. Deshalb wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Wer frühzeitig zusätzlich vorsorgt, kann Versorgungslücken im Alter besser ausgleichen und langfristig Vermögen aufbauen.
Der Staat unterstützt dies bereits heute mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Genau dieses Fördersystem wird ab 2027 modernisiert und erweitert, um die geförderte Altersvorsorge einfacher, transparenter und attraktiver zu gestalten.
Die Reform verändert sowohl die staatliche Förderung als auch die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge grundlegend.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neuausrichtung der staatlichen Förderung. Künftig orientiert sich diese stärker am tatsächlich geleisteten Sparbeitrag.
Mit der Reform wird die bisherige Riester-Rente durch eine neue Struktur der geförderten Altersvorsorge ersetzt. Die neue Produktwelt wird stärker kapitalmarktorientiert ausgerichtet und bietet unterschiedliche Chancen- und Sicherheitsprofile.
Künftig stehen sowohl chancenorientierte Lösungen ohne Garantie als auch sicherheitsorientierte Varianten mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie zur Verfügung. Grundsätzlich wird zwischen depotbasierten Vorsorgelösungen und Versicherungsprodukten unterschieden.
Die staatliche Förderung bleibt weiterhin wie bisher auf maximal zwei geförderte Altersvorsorgeverträge pro Person begrenzt.
Ergänzende Absicherungen, beispielsweise Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenleistungen, sind innerhalb der geförderten Altersvorsorge grundsätzlich nicht mehr Bestandteil der Produktwelt. Ausnahmen gelten lediglich für Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform ist die Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Demnach sollen folgende Personengruppen zusätzlich Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge erhalten:
Mit der Reform wird der Markt der geförderten Altersvorsorge für weitere Anbieter geöffnet.
Neben Lebensversicherern sollen künftig auch Banken, Fondsgesellschaften, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs), Wertpapierinstitute und Neobroker geförderte Vorsorgelösungen anbieten können.
Ziel der Reform ist es, den Wettbewerb zu stärken und den Zugang zu kapitalmarktorientierten Vorsorgelösungen zu erweitern.
Ergänzend wird derzeit auch über ein staatlich organisiertes Standardprodukt diskutiert.
Die bisherige steuerliche Förderung bleibt auch im neuen System bestehen.
In der Ansparphase:
In der Auszahlungsphase:
Das neue Fördersystem ermöglicht künftig deutlich flexiblere Auszahlungsformen im Ruhestand.
Dadurch kann die Altersvorsorge künftig individueller an die persönliche Lebenssituation angepasst werden.
Mit Ihrer bestehenden WWK Riester-Rente haben Sie bereits eine gute Entscheidung für Ihre private Altersvorsorge getroffen. Sie profitieren von staatlicher Förderung und bauen langfristig Vermögen für Ihren Ruhestand auf.
Die wichtigste Information für Sie vorab: Für Ihre bestehende WWK Riester-Rente besteht aktuell kein Handlungsbedarf.
Für bestehende Verträge gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Ihr Vertrag verbleibt im bisherigen Förder- und Vertragssystem und wird nicht automatisch auf die neue Förderwelt umgestellt. Auch die bisherigen Förder- und Vertragsbedingungen gelten weiterhin.
Ab 2027 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillig in das neue Fördersystem zu wechseln. Die neue Förderung kann dabei nach aktuellem Stand auch innerhalb bestehender Verträge genutzt werden.
Dadurch können Vorteile bestehender Verträge erhalten bleiben, beispielsweise:
WICHTIG: Ein Wechsel in das neue Fördersystem ist nach aktuellem Stand nicht umkehrbar und sollte deshalb immer sorgfältig geprüft werden.
Vor- und Nachteile einer Umstellung hängen stark von der persönlichen und vertraglichen Situation ab. Eine individuelle Beratung ist daher besonders wichtig.
Im Herbst 2026 erhalten Sie auf unserer Informationswebsite oder von Ihrem Berater weitere Informationen dazu, wie bestehende Verträge ab 2027 an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden können.
Auch im Jahr 2026 kann der Abschluss einer Riester-Rente weiterhin sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere für sicherheits- und garantieorientierte Kunden, die sich die staatliche Förderung noch innerhalb der bisherigen Förderwelt sichern möchten.
Die WWK informiert fortlaufend über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sowie über die konkrete Ausgestaltung der neuen Produktlösungen.
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